Baurecht und Architektenrecht – Umfassende rechtliche Kompetenz für komplexe Bauvorhaben
Das Bau- und Architektenrecht gehört zu den anspruchsvollsten Rechtsgebieten überhaupt. Bauprojekte sind geprägt von hohen Investitionen, langen Laufzeiten, technischen Abhängigkeiten und einer Vielzahl beteiligter Akteure. Bereits kleine rechtliche Unklarheiten können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Genau hier setzt die spezialisierte Beratung der Kanzlei Maisenhälder, Biedermann & Partner mbB an.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1960 steht die Kanzlei für Kontinuität, Fachwissen und konsequente Interessenvertretung. Der erfolgreich vollzogene Generationenwechsel und die heutige Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung unterstreichen die nachhaltige Ausrichtung der Kanzlei. An den Standorten Memmingen und Mindelheim werden Unternehmen, Bauherren, Investoren, Architekten und Ingenieure regional wie überregional betreut.
Die Kanzlei arbeitet sowohl beratend als auch prozessführend und verfolgt einen klaren Anspruch: rechtliche Lösungen zu entwickeln, die juristisch belastbar und wirtschaftlich sinnvoll sind. Durch Spezialisierung einzelner Rechtsanwälte, permanente Fortbildung und moderne technische Ausstattung wird eine effiziente und qualitativ hochwertige Mandatsbearbeitung gewährleistet.
Besonders im Bau- und Architektenrecht zahlt sich die Kombination aus langjähriger Erfahrung, strategischem Denken und technischem Verständnis aus. Mandanten profitieren von klaren Strukturen, transparenter Kommunikation und einer schnellen, gewissenhaften Bearbeitung ihrer Anliegen.
Baurecht – Rechtliche Steuerung von Bauprojekten von Anfang bis Abschluss
Das Baurecht regelt sämtliche rechtlichen Aspekte rund um die Errichtung, Änderung oder Sanierung von Bauwerken. Es umfasst insbesondere das private Baurecht mit seinen vertraglichen Beziehungen sowie Schnittstellen zum öffentlichen Baurecht. Konflikte entstehen häufig dort, wo Leistungen, Fristen oder Verantwortlichkeiten nicht eindeutig geregelt sind.
Die Kanzlei Maisenhälder, Biedermann & Partner mbB verfügt über fundierte Erfahrung im Baurecht und begleitet Mandanten während aller Projektphasen. Ziel ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, zu minimieren und im Streitfall konsequent durchzusetzen.
Durch die enge Verzahnung mit angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht, dem Gesellschaftsrecht oder dem Insolvenzrecht können auch komplexe Sachverhalte umfassend bewertet werden. Bauprojekte werden so nicht isoliert, sondern im wirtschaftlichen Gesamtzusammenhang betrachtet.
Die Kanzlei steht für eine lösungsorientierte Beratung, die nicht nur juristische Fragen beantwortet, sondern klare Handlungsempfehlungen liefert.
Vertragsgestaltung, Bauverträge und VOB/B
Ein rechtssicherer Bauvertrag ist die Grundlage jedes erfolgreichen Bauprojekts. Unklare Leistungsbeschreibungen, fehlende Fristen oder unzureichende Regelungen zu Nachträgen führen häufig zu kostspieligen Streitigkeiten. Die Kanzlei berät umfassend bei der Gestaltung, Prüfung und Anpassung von Bauverträgen.
Dabei werden sowohl individuelle Bauverträge als auch Verträge auf Grundlage der VOB/B rechtlich präzise ausgestaltet. Besondere Aufmerksamkeit gilt der eindeutigen Definition von Leistungen, Vergütung und Haftungsfragen.
- Prüfung und Gestaltung von Bau- und Nachunternehmerverträgen
- Rechtssichere Einbindung der VOB/B
- Klare Regelungen zu Bauzeit, Vertragsstrafen und Vergütung
- Absicherung gegen Mehrkosten und Nachtragsstreitigkeiten
Durch frühzeitige juristische Begleitung lassen sich viele Konflikte vermeiden oder zumindest kontrollierbar gestalten.
Bauablaufstörungen, Nachträge und Bauzeitverlängerungen
Bauablaufstörungen gehören zu den häufigsten Streitpunkten im Baurecht. Verzögerungen durch Planänderungen, fehlende Vorleistungen oder witterungsbedingte Einflüsse haben oft erhebliche finanzielle Auswirkungen.
Die Kanzlei unterstützt Mandanten bei der rechtlichen Bewertung von Behinderungsanzeigen, Nachtragsforderungen und Bauzeitverlängerungen. Dabei wird geprüft, welche Ansprüche bestehen und wie diese rechtssicher durchgesetzt oder abgewehrt werden können.
- Prüfung von Behinderungs- und Mehrkostenanzeigen
- Durchsetzung oder Abwehr von Nachtragsforderungen
- Rechtliche Begleitung bei Bauzeitverlängerungen
- Strategische Verhandlungsführung während der Bauphase
Ziel ist stets eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung unter Wahrung der rechtlichen Position.
Abnahme, Mängelrechte und Gewährleistung
Die Abnahme markiert einen zentralen Wendepunkt im Baurecht. Mit ihr beginnen regelmäßig die Gewährleistungsfristen, und die Beweislast ändert sich. Fehler im Zusammenhang mit der Abnahme können weitreichende Folgen haben.
Die Kanzlei berät umfassend zur Vorbereitung und Durchführung von Abnahmen sowie zur rechtssicheren Dokumentation von Mängeln und Vorbehalten.
- Begleitung bei förmlichen und konkludenten Abnahmen
- Rechtssichere Formulierung von Abnahmeprotokollen
- Durchsetzung von Mängelrechten und Schadensersatz
- Abwehr unberechtigter Mängelrügen
Durch strukturierte Vorgehensweise werden Risiken reduziert und Ansprüche effektiv gesichert.
Architektenrecht – Rechtliche Klarheit für Planung, Vergütung und Haftung
Das Architektenrecht bildet das rechtliche Rückgrat jeder erfolgreichen Planung und Bauüberwachung. Es regelt die Beziehungen zwischen Bauherren, Architekten, Ingenieuren und Fachplanern und ist geprägt von komplexen vertraglichen, technischen und haftungsrechtlichen Fragestellungen. Fehler in dieser frühen Projektphase wirken sich regelmäßig auf den gesamten Bauablauf aus.
Die Kanzlei Maisenhälder, Biedermann & Partner mbB verfügt über eine ausgeprägte Spezialisierung im Bau- und Architektenrecht. Mehrere Rechtsanwälte der Kanzlei sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig in diesem Bereich tätig und verbinden juristische Präzision mit einem tiefen Verständnis für technische Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge.
Durch die Größe und Struktur der Kanzlei ist eine interne Aufgabenverteilung möglich, die eine weitgehende Spezialisierung erlaubt. Komplexe Mandate werden bei Bedarf im Team bearbeitet, um unterschiedliche Blickwinkel und Fachkenntnisse gezielt zusammenzuführen.
Mandanten profitieren von einer Beratung, die nicht nur rechtlich fundiert ist, sondern auch die praktischen Anforderungen von Bauherren, Architekten und Ingenieuren berücksichtigt.
Architekten- und Ingenieurverträge als Fundament des Projekterfolgs
Der Architektenvertrag legt den Umfang der geschuldeten Leistungen, die Mitwirkungspflichten des Bauherrn sowie die Vergütung fest. Unklare oder unvollständige Regelungen führen häufig zu späteren Auseinandersetzungen über Honorar, Leistungsumfang oder Haftung.
Die Kanzlei berät umfassend bei der Erstellung, Prüfung und Anpassung von Architekten- und Ingenieurverträgen und sorgt für rechtssichere, ausgewogene Vertragswerke.
- Prüfung und Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen
- Klare Definition von Leistungsphasen und besonderen Leistungen
- Regelungen zu Mitwirkungspflichten und Haftungsbegrenzungen
- Absicherung gegen spätere Honorarkonflikte
Ziel ist eine verlässliche vertragliche Grundlage, die Planungssicherheit für alle Beteiligten schafft.
HOAI, Honoraransprüche und wirtschaftliche Durchsetzung
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure spielt im Architektenrecht weiterhin eine zentrale Rolle. Gesetzliche Änderungen und eine dynamische Rechtsprechung erfordern eine sorgfältige rechtliche Bewertung bestehender und neuer Vergütungsmodelle.
Die Kanzlei unterstützt Architekten und Ingenieure bei der Durchsetzung berechtigter Honoraransprüche ebenso wie Bauherren bei der Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen.
- Rechtliche Bewertung von Honorarvereinbarungen
- Durchsetzung offener Honoraransprüche
- Abwehr überhöhter oder unberechtigter Forderungen
- Beratung zu Grundleistungen und besonderen Leistungen
Dabei wird stets der wirtschaftliche Gesamtkontext des Projekts berücksichtigt.
Haftung, Planungsfehler und Bauüberwachung
Architekten und Ingenieure haften für Planungs-, Koordinations- und Überwachungsfehler. Bereits geringfügige Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik können erhebliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Die Kanzlei berät sowohl Planer als auch Bauherren bei der rechtlichen Bewertung von Haftungsfragen und entwickelt individuelle Strategien zur Anspruchsdurchsetzung oder -abwehr.
- Prüfung von Planungs- und Überwachungsfehlern
- Vertretung in Haftungs- und Regressverfahren
- Koordination mit Haftpflichtversicherern
- Strategische Begleitung bei Streitigkeiten mit mehreren Beteiligten
Durch strukturierte Aufarbeitung komplexer Sachverhalte werden Risiken reduziert und Verfahren effizient geführt.
Die Kanzlei und ihre Rechtsanwälte – Erfahrung, Spezialisierung und konsequente Interessenvertretung
Die Kanzlei Maisenhälder, Biedermann & Partner mbB blickt auf eine über sechs Jahrzehnte währende Geschichte zurück. Gegründet im Jahr 1960, hat sich die Kanzlei kontinuierlich weiterentwickelt und den Generationenwechsel frühzeitig und erfolgreich vollzogen. Seit 2016 firmiert sie als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – ein klares Zeichen für Professionalität, Stabilität und Verantwortungsbewusstsein.
Mit Kanzleistandorten in Memmingen und Mindelheim ist die Kanzlei regional fest verankert und zugleich überregional tätig. Vertreten werden Unternehmen, Selbstständige, öffentliche Auftraggeber sowie Privatpersonen. Die Beratung erfolgt sowohl präventiv als auch konfliktorientiert und reicht von der strategischen Vertragsgestaltung bis zur konsequenten gerichtlichen Durchsetzung.
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor der Kanzlei ist die klare Spezialisierung der einzelnen Rechtsanwälte. Durch interne Aufgabenverteilung und fachanwaltliche Qualifikationen können komplexe Mandate zielgerichtet und effizient bearbeitet werden. Gerade im Bau- und Architektenrecht ist diese Spezialisierung von entscheidender Bedeutung.
Mandanten profitieren von kurzen Abstimmungswegen, klaren Ansprechpartnern und einer realistischen Einschätzung von Chancen, Risiken und wirtschaftlichen Auswirkungen.
Spezialisierte Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht
Im Bau- und Architektenrecht wird die Kanzlei insbesondere durch Rechtsanwälte geprägt, die seit vielen Jahren schwerpunktmäßig in diesen Bereichen tätig sind. Fachanwaltliche Qualifikationen, kontinuierliche Fortbildung und praktische Prozesserfahrung bilden die Grundlage der Beratung.
Die anwaltliche Tätigkeit umfasst nicht nur die juristische Bewertung, sondern auch das Verständnis für technische, wirtschaftliche und organisatorische Abläufe auf Baustellen und in Planungsbüros.
- Langjährige Erfahrung im privaten Baurecht
- Fachanwaltliche Spezialisierung im Bau- und Architektenrecht
- Prozessführung vor allen zuständigen Gerichten
- Außergerichtliche Konfliktlösung und strategische Verhandlung
Diese Kombination ermöglicht eine rechtliche Beratung auf Augenhöhe mit allen Projektbeteiligten.
Arbeitsweise, Qualitätssicherung und moderne Kanzleistrukturen
Die Kanzlei verfolgt einen klar strukturierten Arbeitsansatz. Jedes Mandat wird sorgfältig analysiert, rechtlich eingeordnet und strategisch geplant. Dabei wird stets berücksichtigt, dass juristische Entscheidungen unmittelbare wirtschaftliche Auswirkungen haben.
Eine schnelle, korrekte und gewissenhafte Bearbeitung ist fester Bestandteil der Kanzleiphilosophie. Moderne EDV-Strukturen, digitale Aktenführung und aktuelle juristische Datenbanken sorgen für Effizienz und Aktualität.
- Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen
- Aktuelle Offline- und Online-Datenbanken
- Effiziente interne Abläufe
- Hoher Qualitätsanspruch in Beratung und Prozessführung
Diese Strukturen gewährleisten eine gleichbleibend hohe Beratungsqualität auch bei umfangreichen und komplexen Mandaten.
Netzwerke, Kooperationen und ganzheitliche Lösungsansätze
Bau- und Architektenrechtliche Fragestellungen überschneiden sich häufig mit anderen Rechtsgebieten. Die Kanzlei ist daher Teil eines europaweiten Anwaltsnetzwerks und arbeitet eng mit Steuerberatern sowie weiteren Fachkollegen zusammen.
Diese Kooperationen ermöglichen es, bei Bedarf zusätzliche Kompetenzen kurzfristig einzubinden und Mandanten ganzheitlich zu betreuen – auch über Ländergrenzen hinweg.
- Europaweite Anwaltskooperationen
- Enge Zusammenarbeit mit Steuerberaterkanzleien
- Einbindung externer Sachverständiger
- Ganzheitliche Betrachtung komplexer Sachverhalte
Das Ergebnis ist eine rechtliche Beratung im Bau- und Architektenrecht, die strategisch durchdacht, wirtschaftlich sinnvoll und konsequent auf die Interessen der Mandantschaft ausgerichtet ist.
